"Alle Künste tragen bei zu der grössten aller Künste, der Lebenskunst"
Bertold Brecht
Offene Stellen
Wohngruppenmitarbeiter*in (Teilzeit, ca. 30 Wochenstunden)
Ehrenamtliche Arbeit
Ehrenamtliche können sich entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten in vielfältiger Weise bei Lebensart Sozialtherapie einbringen. Zum Beispiel durch Zeitschenken für Gespräche, Mithilfe im Garten, Begleitung bei Ausflügen und Festen sowie Veranstaltungen und auch durch Unterstützung in den Wohngemeinschaften und Werkstätten. Das Engagement von unseren Freiwilligen ist eine unverzichtbare und bereichernde Ergänzung zu unseren MitarbeiterInnen, für die wir sehr dankbar sind.
Zivildienst
Zivildienst und FSJ bieten die Möglichkeit, einen neuen Lebens– und Arbeitsbereich kennenzulernen. Einige der ehemaligen Zivildienstleistenden arbeiten seit vielen Jahren als Fachkräfte in unserem Verein. Andere wiederum haben durch ihre Erfahrungen hier ihren Berufswunsch vertiefen und spezifizieren können. Neue Herausforderungen zu erleben, schärft Sinne und Geist. Empathie, soziales Miteinander, individuelle Begleitung sind genauso gefragt wie die Aneignung konkreter praktischer Fähigkeiten in den Werkstätten und im Haushalt der Wohngruppen. Umgekehrt bereichern die Zivis und FSJler unseren Alltag mit neuen Impulsen, kreativen Ideen und Beiträgen.
Spenden
Spenden sind ein wichtiger Bestandteil der hohen Lebensqualität für die KlientInnen, die bei Lebensart leben und arbeiten. Das Besondere von Spenden ist, dass sie zur Gänze für die Lebensqualität der Menschen eingesetzt werden können, da sie über die Grundversorgung hinausgehen. So können z.B. wichtige Therapien, individuelle Begleitung, Urlaubsveranstaltungen oder der Besuch von Kongressen finanziert werden.
Viele unserer Projekte können nur durch Spenden realisiert werden – dafür sind wir sehr dankbar.
Unser Spendenkonto:
NÖ Landesbank-HypothekenbankAG IBAN: AT2053 0000 1455002490, BIC: HYPNATWW
Lautend auf Verein Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Seit 1. Jänner 2009 können Spenden an Lebensart als Sonder- und Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es privaten SpenderInnen aber seit 2017 nicht mehr möglich, Spenden mittels Arbeitnehmerveranlagung eigenständig an das Finanzamt zu melden. Damit wir Ihre Spenden zur Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt melden können, benötigen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Vor- und Zunamen in korrekter Schreibweise (laut Meldezettel).